Eine normale Fahrerlaubnis, z.B. Klasse B oder C/CE, erlaubt es nach BGV D27 §7 nicht, ein Flurförderzeug zu führen. Sie benötigen einen Staplerschein und eine schriftliche Beauftragung. Der Staplerschein kann nur durch einen Nachweis einer Schulung nach BGV D27 und einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung erworben werden. Diese Schulung muss die Teilnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen.
Jeder, der 18 Jahre alt und körperlich und geistig dazu in der Lage ist, einen Gabelstapler sicher zu führen. Sie können den Kurs als Einzelteilnehmer/in buchen oder erwerben den Nachweis im Rahmen unserer Qualifizierungen zum Berufskraftfahrer. Darüber hinaus ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich unterweisen zu lassen und diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
In unseren mehrtägigen Kursen erlangen Sie den Fahrausweis für Flurförderzeuge, auch „Staplerschein“ oder „Gabelstaplerführerschein“ genannt. Er besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit; jedoch weisen wir darauf hin, dass die Berufsgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Flurförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben.
Einzelpersonen können an unseren regelmäßig stattfindenden Gabelstapler-Ausbildungen teilnehmen, die wir im Rahmen der Berufskraftfahrer Qualifizierungen anbieten. Firmen bieten wir den Service, direkt vor Ort Mitarbeiter auszubilden. Dies spart Zeit und Kosten.
Unsere Kurse sind auch durch einen Bildungsgutschein über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter förderbar.