Kennzeichnungspflichtige Gefahrengüter dürfen nur von ausgebildeten Fahrzeugführer/-innen auf der Straße befördert werden. Sie müssen beim Transport eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung mitführen.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, z.B. Stück- und Schüttguttransporte und / oder Freistellungen nach Kap. 1.1.3 ADR oder 3.4 ADR (limited quantities = begrenzte Mengen) für die Beförderung keine Anwendung fi nden. Aber auch Fahrzeugführer von Tranktransporten, wenn Gefahrgut transportiert wird in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³, Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³.
In einem Kurs mit vorgegebenen IHK-Inhalten und IHK Abschluss erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und Berechtigungen, die für alle Arten von Gefahrguttransporten erforderlich sind. Der Aufbaukurs Tanktransport muss zusätzlich zum Basiskurs absolviert werden. Die Schulung kann nicht in einer Fremdsprache absolviert werden.
Umfang und Inhalt der Schulung werden durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen verbindlichen Kurspläne geregelt. Sie bilden die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland. Zusätzlich zu der ADR-Schulung werden bei der IHK noch (Aufbau-) Kurse für Klasse 1 (explosive Stoffe) sowie Klasse 7 (radioaktive Stoffe) angeboten.
Bitte fragen Sie nach dem nächsten Kursstart.
Der Basiskurs (nur Stückgut) dauert 2,5 Tage. Für Inhaber einer gültigen ADR-Karte
wird auch eine Auffrischungsschulung von 1,5 Tagen angeboten.
Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung von der IHK in Form einer Plastikkarte. Diese ist dann ab dem Tag der Prüfung 5 Jahre gültig. Bei Verlust kann bei der IHK mittels einer schriftlichen Verlustmeldung eine Ersatz-Karte beantragt werden.